09.05.24
Solarpaket 1: Neue Regeln für Balkonkraftwerke endlich beschlossen
Mit dem Gesetz wird die Anschaffung und Installation von Balkonkraftwerken erleichtert:
Erhöhung der Maximalleistung: Die zulässige Ausgangsleistung des Wechselrichters darf künftig bis zu 800 VA bei einer maximalen installierten Leistung an PV-Modulen von 2000 Wp betragen.
Digitale Stromzähler nicht verpflichtend: Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin den alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird.
Meldepflicht beim Netzbetreiber entfällt: Die Registrierung im Markstammdatenregister bleibt. Diese wurde vereinfacht und auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt. Die Bundesnetzagentur informiert den Netzbetreiber dann automatisch über das Balkonkraftwerk.
Rechtlicher Anspruch auf Balkonkraftwerke für Mieter: Diese werden in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufgenommen. Dies gewährt Mietern ein Recht auf die Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken.